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Meldepflicht Jemenchamaeleon-Nachzucht

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  • Meldepflicht Jemenchamaeleon-Nachzucht

    Hallo,
    ich habe mir ein Jemenchamaeleon zugelegt, welches ich hoffentlich morgen abholen kann. Beim Vorgespräch mit dem Verkäufer (Zoohandlung) habe ich ihn bezüglich der Meldepflicht gefragt. Und er war total entsetzt und meinte, das wäre für Nachzuchten garnicht notwendig. Das kann ich mir aber nicht so vorstellen, zumal es ohne Papiere garnicht zu erkennen ist, obs ne Nachzucht oder ein Wildfang ist. Kam mir nämlich auch nicht so vor, als hätte er irgendnen Herkunftsnachweis von dem Tier.
    Jetzt interessiert mich, ob das Jemenchamaeleon in MV meldepflichtig ist, oder nicht. In der Bundesartenschutzverordnung hab ich auch nix konkretes gefunden.
    Vielen Dank für eure Hilfe!
    Jule
    Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 05.07.2009, 13:44.

  • #2
    Hallo,

    ein Chamaeleo calyptratus ist meldepflichtig egal ob WF oder Nachzucht; der Jemen ist nicht meldepflichtig.

    MfG.
    Uwe Starke Huber

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    • #3
      Gut danke,
      ich dachte, da wir uns in der Kategorie Chamäleons befinden, wäre die Bezeichnung klar.

      Hab mir jetzt nen Herkunftsnachweis ausgedruckt und werd den morgen vom Händler ausfüllen lassen. Mal schauen, wie der sich anstellt.

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      • #4
        Hallo,

        gerade weil wir uns im Chamaeleonforum befinden, sollten einige wichtige Umgangsformen beachtet werden, damit keine Missverständnisse aufkommen:

        http://www.dghtserver.de/foren/showthread.php?t=74604

        MfG.
        Uwe Starke Huber

        Kommentar


        • #5
          Gibts denn irgendnen konkreten Gesetzestext, dem ich vorlegen kann, wenn sich der Händler wieder blöd anstellt? Ich hab zwar schon ordentlich gesucht, bin aber noch nicht auf was passendes gestoßen.

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          • #6
            Hallo,

            das dürfte dir weiterhelfen:

            http://www.herp-science.de/dghtserve...wort=chamaeleo

            Es ist übrigens kein Problem auf das Tier zu verzichten, wenn die nötigen Papiere nicht vorhanden sind.

            MfG.
            Uwe Starke Huber

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            • #7
              Sehr gut,
              druck ich mir aus und werds sicherheitshalber mitnehmen. Das wird ein Spaß morgen. Is nur bissl ungünstig, dass ich das Tier schon bezahlt hab. Drückt mir die Daumen!

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              • #8
                Hallo, für den Fall das er wirklich keine Papiere rausrückt und er dir dein Geld auch nicht zurückgeben will, droh ihm ein bisschen mit der zuständigen Behörde wegen den nicht vorhandenen Papieren. Da wird er sichs bestimmt zweimal überlegen ob er dir das Geld nicht lieber wieder gibt.
                Grüße livingroom

                Kommentar


                • #9
                  Hallo,
                  danke für die Tips.
                  Heute war der dumme Verkäufer nicht da. Seine Kollegin hatte schon wesentlich mehr Ahnung. Das Chamäleon ist schon in ner anderen Stadt gemeldet und nun hab ich auch schon mit dem zuständigen Ansprechpartner geredet. Jetzt wird es auf den neuen Wohnort und Halter umgemeldet und dann passt alles.
                  Somit konnte ich heute die kleine Wilma zuhause begrüßen! :wub: Ich freu mich so!
                  LG Jule

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                  • #10
                    Hallo Jule,

                    dann dürfen wir davon ausgehen, dass Du die notwendigen Papiere vom Händler bekommen hast?

                    Ansonsten würde ich von einer Schutzbehauptung ausgehen.

                    Schöne Grüße
                    Jörg

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                    • #11
                      Moin,

                      verstehe die Aufregung nicht ganz.

                      Ein Kaufbeleg vom Händler reicht als Herkunftsnachweis zur Anmeldung völlig aus.

                      Gruß Ingo V.

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                      • #12
                        Hallo,
                        hab die Tage jetzt ganz viel rumtelefoniert (bis man so den richtigen Ansprechpartner erreicht). Gestern habe ich mit dem zuständigen Herren aus Schleswig-Holstein telefoniert. Der war total unkompliziert und heute habe ich die kleine auf MV umgemeldet. Es reicht wohl schon, wenn sich der zuständige Beamte mit dem Zoogeschäft auseinander setzt, weil die mir gegenüber ihren Züchter ja nicht nennen werden.
                        Somit hat Ingo schon ganz recht.
                        Ich hab ja in dem Sinne auch keine Papiere (bis auf Kaufbeleg), aber das Amt sagt, dass das bei den Jemen-Chamäleons nicht so schlimm ist, weil eine Nachzucht hochwahrscheinlich ist und der "Handelsweg" den das Tier gegangen ist, gut nachvollziehbar ist.
                        Ich schick jetzt einfach den Kaufbeleg und meine Anschrift sowie persönliche Daten per Mail an die zuständige Frau vom Umweltamt. Und das wars. So einfach!
                        Zuletzt geändert von J_Juerss; 08.07.2009, 08:47.

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                        • #13
                          Zitat von ingo v. Beitrag anzeigen
                          Moin,

                          verstehe die Aufregung nicht ganz.

                          Ein Kaufbeleg vom Händler reicht als Herkunftsnachweis zur Anmeldung völlig aus.

                          Gruß Ingo V.



                          Hallo,

                          ich möchte daran erinnern, dass es in diesem Thread darum ging, das ein Händler behauptet hat, ein Chamaeleo calyptratus ist nicht meldepflichtig.

                          MfG.
                          Uwe Starke Huber
                          Zuletzt geändert von Uwe Starke Huber; 08.07.2009, 09:03.

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                          • #14
                            genau. und wenn ich darüber nachdenke, dass dieser Händler regelmäßig Reptilien (geschützte) verkauft, wird mir ganz schlecht. Viele Leute verlassen sich ja auch darauf, was einem ein "erfahrener" Händler so erzählt.
                            Danke an alle. Hat jetzt in meinem Fall ja alles gut geklappt!

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