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Landschildkröten Zur Diskussion über die fachgerechte Haltung europäischer und exotischer Arten

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Alt 19.07.2006, 10:55   #1
Kacchua
Benutzer
 
Registriert seit: 22.09.2003
Beiträge: 690
Standard Haben wir eine Reptilien-Obergrenze?

Hi,

bin gerade gefragt worden, ob wir in Deutschland eine Begrenzung in der Anzahl an Schildkröten haben, die eine Privatperson halten darf. So etwas gibt es wohl in Frankreich (die Grenze liegt dort per Gesetz bei 40 Tieren, auch wenn es nicht immer überwacht wird). Ich habe hier noch nie davon gehört und ich zweifle auch schwer daran, aber ich habe ja auch nur 'ne Handvoll Schildkröten....

Gibt es so etwas, gab es/gibt es Bestrebungen so etwas einzuführen?

An Österreicher/Schweizer oder sonstige mitlesende Länder. Gibt es eine Höchstgrenze in Euren Ländern?


Gruß, Editha
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Alt 19.07.2006, 10:59   #2
eva1
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2001
Ort: Bayern
Beiträge: 2.965
Standard

Hallo Editha

In Deutschland weiß ich von keiner solchen Vorschrift über eine Obergrenze. Schließlich gibt es ja auch einie Halter/Züchter mit Beständen mit 200 oder 300 Tieren. Ebenso in Österreich.

Schöne Grüße

Eva
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Alt 19.07.2006, 12:19   #3
Sarina
DGHT-Mitglied
 
Registriert seit: 07.02.2003
Ort: Erlangen
Beiträge: 1.736
Standard

Hallo,
ich dachte ich hätte irgenwo (DGHT Newsticker???) mal was gelesen von einer Obergrenze für den Verkauf von Nachzuchten, ab wann die Reptilienzucht als gewerblich gilt.
Ansonsten aber noch nichts über andere Grenzen gehört.
Grüße Sarina
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Alt 19.07.2006, 17:11   #4
credo
Benutzer
 
Registriert seit: 06.08.2005
Beiträge: 70
Standard

Zitat:
Zitat von Sarina
Hallo,
ich dachte ich hätte irgenwo (DGHT Newsticker???) mal was gelesen von einer Obergrenze für den Verkauf von Nachzuchten, ab wann die Reptilienzucht als gewerblich gilt.
Ansonsten aber noch nichts über andere Grenzen gehört.
Grüße Sarina
Hallo
Ich habe von jemanden gehört, bei dem das Finanzamt vorstellig wurde.
Der hat etwas von über 50 Nachzucht*-Verkäufen pro Jahr gesagt.
Wie das ganze ausging, weiss ich nicht.
Gruß
Didi


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Geändert von Fachmoderation (21.07.2006 um 21:36 Uhr).
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Alt 19.07.2006, 19:21   #5
Ingo
DGHT-Mitglied
 
Registriert seit: 02.03.2001
Ort: Daheim
Beiträge: 9.925
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...das Finanzamat hats eingesehen, dass da kein Gewinn gemacht wurde.
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Alt 19.07.2006, 23:21   #6
Claudia Sommerhalder
Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2003
Ort: bei Basel, Schweiz
Beiträge: 131
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hallo editha

soweit ich weiss, gibt's auch in der schweiz keine grenze ...

gruss claudia
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Alt 20.07.2006, 00:03   #7
Trachemys
DGHT-Mitglied
 
Registriert seit: 13.06.2004
Ort: Süden der Republik
Beiträge: 513
Standard

Hi

die Obergrenze zu gewerblich hängt nicht von der Anzahl der verkauften Tiere sondern vom Gewinn ab.

viele Grüße
Sebastian
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Alt 20.07.2006, 01:31   #8
eva1
Benutzer
 
Registriert seit: 03.03.2001
Ort: Bayern
Beiträge: 2.965
Standard

Hallo beisammen

Da wird wohl so einiges in einen Topf geworfen.

Editha hatte gefragt:
Zitat:
bin gerade gefragt worden, ob wir in Deutschland eine Begrenzung in der Anzahl an Schildkröten haben, die eine Privatperson halten darf.
So eine Obergrenze scheint es bei uns in Deutschland nicht zu geben.

Dagegen gibt es Vorschriften darüber, ab wann eine Schildkrötenzucht als gewerblich angesehen wird.

Die erste Vorschrift bezieht sich auf die veterinärtechnische Seite. Ab einer Anzahl von 50 verkauften Nachzuchten pro Jahr muß die Zucht beim Veterinäramt als gewerblich angemeldet werden. Hier werden Unterbringung und Haltung aller Tiere kontrolliert und ein Sachkundenachweise eingefordert wie im Zoofachhandel oder in Zoos.

Die zweite Vorschrift bezieht sich auf den erzielten Gewinn. Soweit ich informiert bin, ist der Höchstbetrag, der mit einer Tierzucht unversteuert eingenommen werden darf, nicht in allen Bundesländern gleich.
In Bayern galt noch vor mehreren Jahren eine Zucht als steuerfreie Hobbytierzucht, wenn der erzielte Erlös (nicht der Gewinn) unter 5000,-- DM pro Jahr lag. Wenn der Erlös darüber lag, wurde die Zucht steuerpflichtig. Dann durften aber auch alle Aufwendungen (Heizkosten, Futter- und Tierarztkosten, etc.) verrechnet werden und nur der Gewinn mußte versteuert werden. Wie hoch der aktuelle Freibetrag ist, ist mir nicht bekannt, teilt aber das Finanzamt auf Anfrage sicher gerne mit

Schöne Grüße

Eva
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Alt 21.07.2006, 12:23   #9
turtlethommz
DGHT-Mitglied
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Kreis Mainz-Bingen (Rheinland-Pfalz)
Beiträge: 45
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Zitat:
Zitat von Trachemys
... die Obergrenze zu gewerblich hängt nicht von der Anzahl der verkauften Tiere sondern vom Gewinn ab.
Hallo Sebastian,

stimmt nur zum Teil und Eva hat es bereits völlig korrekt erklärt. Das weiss ich daher, da ich selbst schon mal mit den zuständigen Stellen deswegen gesprochen habe. ;o)

Gruß Thom.
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Alt 21.07.2006, 19:11   #10
sabines
Nicht registriert
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von eva1
Die erste Vorschrift bezieht sich auf die veterinärtechnische Seite. Ab einer Anzahl von 50 verkauften Nachzuchten pro Jahr muß die Zucht beim Veterinäramt als gewerblich angemeldet werden. Hier werden Unterbringung und Haltung aller Tiere kontrolliert und ein Sachkundenachweise eingefordert wie im Zoofachhandel oder in Zoos.

Eva
Hallo Eva,
Man braucht ab ca. 50 Nachzuchten* pro Jahr eine Genehmigung des Veterinäramts, was aber nichts mit "gewerbe" in dem Sinn zu tun hat.
zur Vervollständigung: der Sachkundenachweis wird nicht immer anerkannt
Bei uns ist das so: man muß Sachkunde nachweisen, aber da ist es wohl Ermessenssache des Amtsveterinärs, was er da fordert.
Desweiteren braucht man bei uns ein polizeiliches Führungszeugnis, muß die genaue Unterbringung der Tiere mit Lageplan einreichen, und wird natürlich vom Amtsveterinär überprüft.

Gruß
Sabine


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