Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde

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Rheinbach, 03.09.2010

 

DIE NACH DEUTSCHEM RECHT GESCHÜTZTEN REPTILIEN- UND AMPHIBIENARTEN

Emys orbicularis

Deutscher Name: Europäische Sumpfschildkröte

Die Fauna-Flora-Habitat-Richtline der EU stellt Emys orbicularis unter strengen Schutz. Hiervon sind bestimmte europäische Amphibien- und Reptilienarten betroffen.
Der Natur entnommene Tiere dürfen nicht ohne Genehmigung gehalten werden. Die Tiere dürfen ohne Genehmigung der zuständigen Landesbehörde auch nicht an einen anderen Standort gebracht werden. Darüber hinaus besteht für Wildexemplare ein Schaustellungs- und Vermarktungsverbot.
Eine Haltung ist bei Nachzuchttieren ohne Genehmigung zulässig, jedoch gegenüber der zuständigen Landesbehörde meldepflichtig. Auch Bestandsveränderungen, wie Zugänge oder Abgänge, sind sofort zu melden.
Darüber hinaus kann die zuständige Landesbehörde verlangen, dass der rechtmäßige Erwerb der Tiere nachgewiesen wird. Es gilt hierbei der Grundsatz der freien Beweisführung. Deshalb sollten sämtliche Belege über den Erwerb aufgehoben werden: Einfuhrdokumente, Vorlagebescheinigungen, behördliche Meldebestätigungen und CITES-Bescheinigungen können als Nachweis dienen. Auch Bescheinigungen des Züchters/Verkäufers können als Nachweis herangezogen werden. Sie sollten - wie auch Kaufbelege, Schenkungs- oder Tauschbelege - möglichst viele eindeutige Angaben enthalten:

  • Deutscher und wissenschaftlicher Artname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht des Tieres (wenn erkennbar)
  • Name und Anschrift des Züchters
  • Angaben zu den Aufzeichnungsdokumenten beim Züchter ("Zuchtbuch")
  • Angaben zu den Elterntieren
Belege, die nur den Kauf eines Amphibiums/Reptils ausweisen oder nicht ausführlich genug erscheinen, sollten nicht akzeptiert werden. Sollten Behörden unzumutbare Forderungen für den Nachweis stellen, kann auch Widerspruch eingelegt werden. Schließlich ist es nicht möglich, jegliche Belege, die nicht von Behörden ausgestellt wurden, notariell bestätigen zu lassen.

Wenn Sie Exemplare von Emys orbicularis importieren oder exportieren möchten, gelten besondere Bestimmungen.

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